Software-Patente. Nicht schon wieder!
Es geht wieder los. Diesmal ist es aber vielleicht das letzte Mal.
Software ist nicht patentierbar. Das Gesetz besagt eindeutig:
"Als [patentierbare] Erfindungen [...] werden insbesondere
nicht angesehen: [...] Programme für Datenverarbeitungsanlagen."
(Art. 52 Abs. 2c EPÜ)